druuhl schrieb am 20.07.2023 18:05:
Eine Bedingungen war, dass der Getreideschiffsverkehr nicht fuer Ruestungsgueter und vor allem nicht fuer Angriffe genutzt werden darf.
Den Berichten nach sollen die Drohnen von der Schlangeninsel gekommen sein. Damit wurde dann formal korrekt weder ein Hafen mit Getreideexport, noch die Deckung durch Getreideschiffsverkehr genutzt. Es bleibt dabei natürlich offen wie die Drohnen dort hin gekommen sind.