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  • SassaMiro

135 Beiträge seit 18.10.2017

Deutsches Wahlrecht

Das Deutsche Wahlrecht ist demokratiefeindlich. Lt. GG besteht der Bundestag aus 598 Mitgliedern, die eine Hälfte direkt gewählt, 299 Wahlkreise, also Wahlkreisgewinner, die andere Hälfte über Landeslisten. Dazu kommen dann noch Überhang und Ausgleich. Und schon hat der BT mehr als im GG verankerte Mitglieder, derzeit 736. Die größere Hälfte ist also über die Partei im BT gelandet. Wem werden die sich wohl verantwortlich fühlen? Wie immer bei deutscher Perfektion beginnt irgendwann die Pervertierung des beabsichtigten Ergebnisses. D. h. doch nur, daß die Parteien den BT gekapert haben. Durch Abschaffung der Länderlisten und bilden von Bundeslisten wäre die Verteilung der anderen Hälfte, nämlich 299 Mandate so gesichert, daß es keinen Überhang und Ausgleich gäbe.
Es wäre wirklich Hälfte/Hälfte. Wenn dann noch die Nichtwähler berücksichtigt werden, also deren Anteil verringert die Zahl der Abgeordnetenmandate prozentual, dann und nur dann hätte der Wähler Einfluß. UND MIT DER REGIERUNGSBILDUNG MUß DIE PARTEI BEAUFTRAGT WERDEN, DIE DIE WAHL GEWONNEN HAT! Derzeit können sich die Verlierer zusammen schließen, werden Gewinner und der wirkliche Gewinner ist Verlierer. Das muß sich ändern!
MMn pervertieren die Parteien das GG. Im Grunde gilt: „Wenn Wahlen etwas ändern, wären sie längst verboten.“

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