Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

26 Beiträge seit 06.10.2022

Die Vorbedingung zur Demokratie

Demokratie kann nur funktionieren, wenn der Demos (Wähler) hinreichend sachkundig ist.
Ein bedingungsloses Wahlrecht, aufgefasst als "Menschenrecht" unterläuft diese Bedingung. Wenn Desinteressierten, geistig Behinderten, Urteilsunfähigen, Kindern, Ausländern, Touristen, usw. das Wahlrecht zugestanden wird, kann es nur schief gehen.

Es ist eben kein "Menschenrecht", die Früchte in Nachbars Acker zu ernten, an deren Zustandekommen man nicht mitgearbeitet hat. Deshalb war soziale Mitbestimmung seit jeher an Bedingungen geknüpft. Oft war Wohnsitz und Hausbesitz, Wehrpflicht, Abstammung, Erwerbstätigkeit, Vermögensnachweis eine solche Bedingung. Das scheint nicht mehr verstanden zu werden.

Dass Leerstimmen zu leerbleibenden Sitzen im "Hohen Haus" führen müssten, wäre schon ein erster Schritt zur Gesundung.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten