Wagenrad schrieb am 27.02.2023 12:52:
Remin Killian schrieb am 27.02.2023 00:51:
kündigen die Politbonzen gerne schon mal im Vorfeld an, daß sie drauf scheißen und eine ihnen nicht genehme Entscheidung umgehend wieder kassieren werden.
Wie unelegant.
In Irland und Dänemark werden relevante Volksentscheide solange wiederholt, bis das Ergebnis den Herrschern passt. Vgl Maastricht- Vertrag.
Stellen Sie sich vor, dass Sie in der Regierung sind und dann kommt ein Volksentscheid, den Sie für vollkommen falsch halten (z.B. Verbot von WKA). Sie sollen aber den Entscheid durchführen und die Verantwortung übernehmen. Jeder vernünftige Mensch würde dann doch zurücktreten.
Bevor wieder das Beispiel Schweiz kommt:
In der Schweiz können durch Volksabstimmungen beschlossene Gesetze nur abgelehnt werden. Wenn also das Parlament ein Enteignungsgesetz beschließt, kann dies durch Volksabstimmung nur angenommen oder abgelehnt werden.
Man kann durch Volksinitiative kein Gesetz einbringen und durch Volksentscheid in Kraft setzen.
Durch eine Volksinitiative kann nur die Verfassung geändert werden. Diesen Umweg versucht seit Jahren die SVP (ungefähr was bei uns die AfD ist).
So konnte das Verbot Minarette zu bauen, in die Verfassung gelangen. Um Minarette abzureißen, bräuchte es wieder ein Gesetz und dafür eine parlamentarische Mehrheit, die nicht in Sicht ist.
Was in Berlin mit dem Volksentscheid zur Enteignung geplant ist, wäre in der Schweiz wohl kaum möglich.