600 Mandate im Bundestag bedeutet bei 63% Wahlbeteiligung 318 Sitze für die gewählten Parteien.. 282 Sitze werden mit Nichtwählern besetzt, ausgelost aus den Listen derer, die an der Wahl nicht teilnahmen, wobei der Proporz der sozialen Zusammensetzung erhalten bleiben muß.
Wegen der fehlenden Wiederwahlmöglichkeit dank Losverfahren der Nichtwählergruppe gilt auch fürs Parlanent: nur noch eine Legislaturperiode.
Was Einarbeitung betrifft: da gibt es die Möglichkeit des Versatzes (Wahl 1 Jahr vor! Mandatsübernahme, Schulung und Büroeinarbeitung dann in dem Jahr).
Nur so werden wir unabhängig von Personengruppen mit ihren Partikularinteressen.
Die Lobbytätifgkeiten werden auch begrenzt, Lobbyisten dürfen maximal eine Wahloeriode lang tätig sein, danach besteht ein lebenslanges Vorsprechverbot.
Es wäre sinnvoll, die Lobvyistengespräche aufzuzeichnen und öffentlich zur Diskussion zu stellen - es ist Sache des Volkes, bereits frühzeitig gegen schädliche Wünsche vorzugehen, Inhalte zu überprüfen. Es könnte Kommissionen geben, die dann den dargebotenen Lobbyisteninhalt überprüfen und ggf. weiteren Zugang beschränken.
Man bedenke: Lobvyisten sind nicht gewählt, der Fewähkte Mandststräger ist nicht immer in der Lage, die Folgen des Lobbyisteneinfluses abzusehen.
Mehr Ruge und sorgfältige Arbeit ermöglichen Mandatsträgern dann, tatsächlich das Volk zu repräsentieren. Keine grauen Eminenzen mehr!