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  • Gast (16461)

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

Veränderungen

Die Direktmandate haben im Fraktionszwang keine besondere Bewandnis außerdem sind die Abgeordneten eh näher an ihrer Partei als am Wahlkreis verortet.
Ein reines Verhältniswahlrecht mit 3%-Hürde wäre also gerechtfertigt

Dazu schlicht die Halbierung der Sitze. 299 reichen aus.
Und die Sitzverteilung an die Parteien skaliert mit der Wahlbeteiligung.
Der Rest wird analog Bürgerrat mit ausgelosten Personen aufgefüllt.
Mit dem Verhältniswahlrecht geht das auch.

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