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  • Frieder

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2000

Moment? - Kapitalismus in Grundgesetz verankert??

Seit wann denn dies? Ist der neoliberale Brainwash bereits soweit fortgeschritten?

Im Artikel heisst es ganz wie selbstverständlich:

Eine Gefahr sieht der Verfassungsschutz dagegen in erklärt antikapitalistischen Gruppen, die das aktuelle Wirtschaftssystem für unfähig halten, die Klimakatastrophe einzudämmen.

Vielleicht sollten die Menschen mal wieder schauen, was im Grundgesetz wirklich steht. Ich muss zugeben, daß wir das in der Schule nicht wirklich gelernt haben.

Was im Grundgesetz verankert ist, und das 2x ist das Sozialstaats-Prinzip. Aber nicht der Kapitalismus, auch wenn es Leute gibt die das meinen. Jemand der sich gegen den Kapitalismus stellt, steht damit nicht im Widerspruch zum Grundgesetz. Dazu bedarf es schon etwas anderes. Und dies hat das Verfassungsgericht genau definiert (s. Anmerkung).

Schnelle Recherche:

In Art. 20 Abs. 1 GG steht zum Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes geschrieben: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Außerdem ist das Sozialstaatsprinzip auch noch in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG festgelegt. Dort heißt es: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“

https://www.juraforum.de/lexikon/sozialstaat

Was aber sind nun die wesentlichen Merkmale der bundesdeutschen Wirtschaftsverfassung? Welche Aussagen zur Wirtschaftsordnung trifft das Grundgesetz? Um es kurz vorwegzunehmen: Das Grundgesetz zeichnet sich einerseits durch seine grundsätzliche wirtschaftspolitische Neutralität, andererseits jedoch auch durch eine Reihe relevanter wirtschaftsverfassungsrechtlicher Grundaussagen aus, die - insbesondere im Bereich grundrechtlicher Bindungen - den gesetzgeberischen Spielraum durchaus nicht unerheblich einschränken. Gleichzeitig verzichtet das Grundgesetz aber auf jede ausdrückliche wirtschaftspolitische Programmatik.

https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/30557/wirtschaftsordnung-und-grundgesetz/

Vielleicht sollten die Bürger mal genau hinsezen, was im "Verfassungsschutz" so gewirkt und geschützt wird.

Anmerkung: Legaldefinition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung:
Verboten werden kann eine Partei nur, wenn nachgewiesen werden kann, daß sie die gegen diese verfassungsgemäße Ordnung arbeitet:

Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[4]

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.06.2023 03:51).

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