sprut schrieb am 21.06.2023 08:41:
dann waren Bundespost, Bundesbahn etc. verfassungswidrig? Schließlich waren hier ganze Wirtschaftszweige von Berufsfreiheit, Gewerbefreiheit, Gründung unternehmerischer Vereinigungen und allgemeine Handlungsfreiheit einschließlich Vertragsfreiheit ausgenommen.
Bundespost und Bundesbahn waren nie prägend für die deutsche Wirtschaftsordnung.
Die meisten der von Dir aufgelisteten Artikel stehen außerdem unter Gesetzesvorbehalt, lassen sich also durch das Parlament schon mit einfacher Mehrheit ausheben.
Du scheinst eben nicht zu verstehen was Gesetzesvorbehalt bedeutet.
Gesetzesvorbehalt bedeutet, dass man Details per Gesetz abweichend regeln kann, solange die Schutzrechte im Großen und Ganzen gewährleistet bleiben. Gesetzesvorbehalt bedeutet aber NICHT, dass der Gesetzgeber Grundrechte per Gesetz komplett oder auch nur größtenteils außer Kraft setzen kann.
Siehe Beispiel oben. Bundespost und Bundesbahn waren ok, eine Verstaatlichung aller Industriebetriebe wäre hingegen nicht in Ordnung gewesen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.06.2023 09:11).