Carvin schrieb am 09.03.2024 13:24:
Hier eine Liste der gesetzlichen Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/rechte-und-pflichten/102840723Die Funktionäre in den Gewerkschaften haben einfach keine Ahnung davon.
Wie kommen Sie denn auf diesen Unsinn? Die Gewerkschaften wissen ganz genau, wie viele Arbeitnehmerrechte allein im Rahmen der Umstellung auf die Technischen Regeln für Arbeitsstätten abgebaut wurden.
Ein hervorragendes Beispiel ist allein die Verschiebung der Obergrenzen bei der Temperatur in Arbeitsstätten. Früher durften die 26°C nicht überschritten werden. Jetzt sind bis zu 34°C erlaubt. Dann brauchen sich Arbeitgeber nicht darüber zu wundern, wenn die Arbeitnehmer ihre Anliegen mithilfe des Hausarztes umsetzen. Wenn die Arbeitsdisziplin in D nicht so hoch wäre, läge der Krankenstand sogar noch um ein Vielfaches höher.