jos schrieb am 28. April 2006 14:22
> Nein ich frage dich:
Siehe anderer Thread
> 'Der 19-jährige Gambier Kolong Jamba wird am 7. Dezember 1993 im
> Eilzug von Hamburg nach Buchholz erstochen. Der 54-jährige Wilfried
> S. rammt ihm ein Messer in den Bauch, weil er sich durch den
> Asylbewerber gestört fühlt. Das Landgericht Stade verurteilt S. im
> März 1997 wegen "Totschlag in einem minderschweren Fall" zu zwei
> Jahren Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Richter
> schließen Ausländerhass als Motiv aus, obwohl Kollegen bestätigen,
> dass S. Schwarzafrikaner als "Teerpappe" oder "Bimbos" bezeichnet
> hatte.'
Vielleicht hatte der Richter gute Anhaltspunkt? Lies das Urteil bzw.
zeig mir einen Link. Die Fallbeschreibung ist wie schon in der
Methodik erklärt voreingenommen und damit tendenziell einseitig. Ein
Richter muss belastende UND entlastende Hinweise bewerten. Deine
Listen gehen da nicht rechtskonform vor!
> Aber bei eindeutigen Morden, wie z.B. das Anzünden eines
> Flüchtlingsheimes wird das ausländerfeindliche Motiv bestritten. Der
> Richter wollte ja auch keines sehen.
Das war nicht eindeutig. Es gibt Pyromanen, es gibt persönliche
Rachemotive. Sieh nicht immer alles durch die eine Brille, sondern
setz auch mal andere auf!
> Der Skandal daß es in Deutschland Gebiete gibt, in denen sich
> Menschen aufgrund ihrer Herkunft nicht ohne Gefahr für Leib und Leben
> begeben können.
Du meinst vermutlich ohne "besondere" Gefahr, denn im Straßenverkehr
geht es auch gefährlich zu.
OK, wenn das so ist, klingt das ja gut. Aber dann müsstest du auch
dagegen kämpfen, dass deutsche junge Frauen, die ihr blondes Haar
offen tragen, in bestimmten Vierteln eine erhebliche höheren Gefahr
ausgesetzt, vergewaltigt zu werden. Nogo-Areas für Deutsche sind
nicht weniger harmlos!
Ansonsten stimme ich zu - solche Nogo-Areas darf es nicht geben. Der
Staat ist verpflichtet, die Sicherheit seiner Bürger zu
gewährleisten, und zwar durch ein Bündel an rechststaatlichen
Maßnahmen. Durch eine Bestrafung von Gewaltverbrechern, die auch eine
Abschreckungswirkung erzielt.
> Hier hast du noch eine 'deutschfeindliche Liste', diesmal von den
> 'Vaterlandsverrätern des DGB'
Wieso ist der DGB ein Vaterlandsverräter? Diese Sprache wiederum ist
nicht gerade typisch links. Aber an deine Widersprüchlichkeit habe
ich mich langsam verwöhnt.
Man könnte sich natürlich fragen, ob sich der DGB hier nicht auf
seine eigentlichen Kernkompetenz - die Vertretung der
Arbeitnehmerrechte - konzentrieren sollte.
> Nein ich frage dich:
Siehe anderer Thread
> 'Der 19-jährige Gambier Kolong Jamba wird am 7. Dezember 1993 im
> Eilzug von Hamburg nach Buchholz erstochen. Der 54-jährige Wilfried
> S. rammt ihm ein Messer in den Bauch, weil er sich durch den
> Asylbewerber gestört fühlt. Das Landgericht Stade verurteilt S. im
> März 1997 wegen "Totschlag in einem minderschweren Fall" zu zwei
> Jahren Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Richter
> schließen Ausländerhass als Motiv aus, obwohl Kollegen bestätigen,
> dass S. Schwarzafrikaner als "Teerpappe" oder "Bimbos" bezeichnet
> hatte.'
Vielleicht hatte der Richter gute Anhaltspunkt? Lies das Urteil bzw.
zeig mir einen Link. Die Fallbeschreibung ist wie schon in der
Methodik erklärt voreingenommen und damit tendenziell einseitig. Ein
Richter muss belastende UND entlastende Hinweise bewerten. Deine
Listen gehen da nicht rechtskonform vor!
> Aber bei eindeutigen Morden, wie z.B. das Anzünden eines
> Flüchtlingsheimes wird das ausländerfeindliche Motiv bestritten. Der
> Richter wollte ja auch keines sehen.
Das war nicht eindeutig. Es gibt Pyromanen, es gibt persönliche
Rachemotive. Sieh nicht immer alles durch die eine Brille, sondern
setz auch mal andere auf!
> Der Skandal daß es in Deutschland Gebiete gibt, in denen sich
> Menschen aufgrund ihrer Herkunft nicht ohne Gefahr für Leib und Leben
> begeben können.
Du meinst vermutlich ohne "besondere" Gefahr, denn im Straßenverkehr
geht es auch gefährlich zu.
OK, wenn das so ist, klingt das ja gut. Aber dann müsstest du auch
dagegen kämpfen, dass deutsche junge Frauen, die ihr blondes Haar
offen tragen, in bestimmten Vierteln eine erhebliche höheren Gefahr
ausgesetzt, vergewaltigt zu werden. Nogo-Areas für Deutsche sind
nicht weniger harmlos!
Ansonsten stimme ich zu - solche Nogo-Areas darf es nicht geben. Der
Staat ist verpflichtet, die Sicherheit seiner Bürger zu
gewährleisten, und zwar durch ein Bündel an rechststaatlichen
Maßnahmen. Durch eine Bestrafung von Gewaltverbrechern, die auch eine
Abschreckungswirkung erzielt.
> Hier hast du noch eine 'deutschfeindliche Liste', diesmal von den
> 'Vaterlandsverrätern des DGB'
Wieso ist der DGB ein Vaterlandsverräter? Diese Sprache wiederum ist
nicht gerade typisch links. Aber an deine Widersprüchlichkeit habe
ich mich langsam verwöhnt.
Man könnte sich natürlich fragen, ob sich der DGB hier nicht auf
seine eigentlichen Kernkompetenz - die Vertretung der
Arbeitnehmerrechte - konzentrieren sollte.