Auch wenn Täter und Opfer betrunken waren, bleibt es eine
rassistische Tat. Wenn ich jemanden Nigger nenne und halbtot prügele,
kann ich mich nicht auf meinen Blutalkoholwert berufen. Ich war auch
schon öfter besoffen und habe trotzdem keine Farbigen, Ausländer oder
Punks verprügelt. Und wer sich nach ein paar Gläsern Bier nicht mehr
beherrschen kann, soll nichts trinken.
rassistische Tat. Wenn ich jemanden Nigger nenne und halbtot prügele,
kann ich mich nicht auf meinen Blutalkoholwert berufen. Ich war auch
schon öfter besoffen und habe trotzdem keine Farbigen, Ausländer oder
Punks verprügelt. Und wer sich nach ein paar Gläsern Bier nicht mehr
beherrschen kann, soll nichts trinken.