Ansicht umschalten
Avatar von Huhu!
  • Huhu!

mehr als 1000 Beiträge seit 13.09.2017

Selbst mit Impf Register ist das mit den Regressforderungen

schon geklärt. Einzelfallnachweis. Man muss nachweisen, dass nicht irgendwelche unentdeckten Vorerkrankungen vorgelegen haben. Tja da wird es schon recht schwierig.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten