Tatsachenbehauptungen im Affekt ins Internet zu stelllen ist grundsätzlich riskant, selbst wenn sie wahr sind. Nämlich dann, wenn man sie nicht beweisen kann. Und der Gegner tiefe Taschen hat.
Man kann dann froh sein, wenn man mit Verfahrenseinstellung davon kommt, die dann in der Regel mit dem Widerruf der Behauptung einhergeht.