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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.2003

Eine generelle warnende Anmerkung

Tatsachenbehauptungen im Affekt ins Internet zu stelllen ist grundsätzlich riskant, selbst wenn sie wahr sind. Nämlich dann, wenn man sie nicht beweisen kann. Und der Gegner tiefe Taschen hat.

Man kann dann froh sein, wenn man mit Verfahrenseinstellung davon kommt, die dann in der Regel mit dem Widerruf der Behauptung einhergeht.

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