pewoo schrieb am 29.11.2023 11:19:
In deiner Quelle steht:
Wer zu Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen Fremde, gegen Menschen anderer Hautfarbe oder solche, die eine andere politische Meinung haben, aufhetzt, macht sich strafbar. Er begeht Volksverhetzung.
Was war hier nicht der Fall.
Frage an die Juristen: Volksverhetzung?
Nein
Beispiele
"Volksverhetzung" ist es, wenn andere Menschen böswillig beschimpft, verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Würde verletzt werden. (...)