Ansicht umschalten
Avatar von pewoo
  • pewoo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

Lesen hilft

In deiner Quelle steht:

Wer zu Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen Fremde, gegen Menschen anderer Hautfarbe oder solche, die eine andere politische Meinung haben, aufhetzt, macht sich strafbar. Er begeht Volksverhetzung.

Was war hier nicht der Fall.

Frage an die Juristen: Volksverhetzung?

Nein

Bewerten
- +
Ansicht umschalten