Ja, ein voller Erfolg. Es wurde zum Boykott einer Hotel-Kette aufgerufen, ein Angestellter wird durch den Dreck gezogen und erhält Morddrohungen - voller Erfolg!
So kann man das auch sehen.
Aus juristischer Sicht sei die Einstellung des Verfahrens jedenfalls „ein voller Erfolg“. Ofarim sei nicht vorbestraft. „Es ist, als hätte es dieses Verfahren nie gegeben.“
Allerdings gelte bei dem Vorwurf der Verleumdung oder der üblen Nachrede faktisch eine Beweislastumkehr – der Angeklagte müsse beweisen, dass er unschuldig sei und nicht umgekehrt. „Das wird Gil Ofarim niemals gelingen.“
Logisch. Was nicht stattgefunden hat, dafür gibt es keine Zeugen und keine Indizien.
Und dann das Märchen von der "Wundertüte":
Stevens behauptet, dass er für die Verteidigung noch „Trümpfe im Ärmel“ gehabt habe ...
Er habe kürzlich Zugang zu einem Ordner mit internen Ermittlungen bekommen, der „eine wahre Wundertüte“ für die Verteidigung gewesen sei.
Und deswegen wird sich natürlich nicht geöffnet...
Sonst hätte laut Stevens die Gefahr bestanden, dass der Prozess „nicht gerade glimpflich“ ausgegangen wäre.
Wie, trotz Wundertüte?
Der Vorsitzende Richter sagte, dass Ofarim mit der Entschuldigung auch seinen eigenen guten Ruf wiedererlangen könne
Wie, es gilt doch angeblich die "Unschuldsvermutung"? Oder die Entschuldigung?
Das Gericht:
Alle Zweifel seien endgültig beseitigt worden. Ofarim hatte 2021 fälschlicherweise behauptet, der Hotelmanager habe ihn aufgefordert, seine Davidstern-Kette abzunehmen, damit er einchecken könne
Dann muss das Gericht auch den Mumm haben ein Urteil zu sprechen!
Wie kommt das Gericht eigentlich zur Behauptung, der Hotel-Angestellte sei nun rehabilitiert, wenn ein Scheingeständnis Ofarims in den Raum geworfen wird?
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/wie-kam-es-zur-verfahrenseinstellung-im-fall-gil-ofarim-19348439.html