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Avatar von ydraiggoch
  • ydraiggoch

mehr als 1000 Beiträge seit 13.03.2001

Re: Abwarten

Nummer Eins schrieb am 29.11.2023 10:45:

[...]Ich glaube das erst wenn es ein letztinstanzliches Urteil gibt.

Was für ein letztinstanzliches Urteil?
Es gibt kein Urteil gegen das man Berufung oder Revision einlegen kann. Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt. Wenn Ofarim den Auflagen nachkommt, war's das. Ende, aus, Feierabend.
Entsetzlich für mein Rechtsempfinden.

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