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  • SchmiMi

858 Beiträge seit 15.04.2020

Re: Anders machen

Amt 17 schrieb am 29.11.2023 12:54:

Da sollte der Anwalt des ehemaligen Beschuldigten die Vereinbarung besser Aufkündigen und Zivilrechtliche Schritte einleiten. Besonders mit einem erwirksamen Schuldtitel der 30 Jahre lang gültig ist wäre die bessere Option. Es schließt ja nicht aus, das in einem solchen Verfahren später eine außergerichtliche Einigung erneut erzielt wird aber dann nur mit diesem Schuldtitel incl.

Die Einstellung ist nicht nur viel zu mild sondern auch ein weiterer Skandal. Hier sollte zivilrechtlich nicht noch weiter Schaden entstehen!

Wenn die Besitzer der Westin Hotels and Ressorts in Amerika eine Schadensersatzklage erheben und Gil nicht zahlen kann, dann wird er verhaftet sobalt er mal amerikaischen Boden betritt

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