Da sollte der Anwalt des ehemaligen Beschuldigten die Vereinbarung besser Aufkündigen und Zivilrechtliche Schritte einleiten. Besonders mit einem erwirksamen Schuldtitel der 30 Jahre lang gültig ist wäre die bessere Option. Es schließt ja nicht aus, das in einem solchen Verfahren später eine außergerichtliche Einigung erneut erzielt wird aber dann nur mit diesem Schuldtitel incl.
Die Einstellung ist nicht nur viel zu mild sondern auch ein weiterer Skandal. Hier sollte zivilrechtlich nicht noch weiter Schaden entstehen!