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Re: Die Hetzjagd war gegen Herrn W.

Nummer Eins schrieb am 29.11.2023 15:38:

Und scheint immer noch nicht vorbei zu sein. Denn Ofarims Verteidigung betont ja die "Unschuldsvermutung" (Ofarims, nicht des Managers).

Die Verteidigung ist nun mal für ihren Mandanten zuständig.
Die Unschuldsvermutung gilt für beide Betroffene.

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