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  • Nummer Eins

mehr als 1000 Beiträge seit 03.07.2008

Re: Die Hetzjagd war gegen Herrn W.

Die Unschuldsvermutung gilt für beide Betroffene.

Das geht nicht. Es kann nur einer von beiden unschuldig sein.
Ist Ofarim unschuldig, dann ist Herr W. ein schlimmer Antisemit.
Es ist also überhaupt nichts "ausgeräumt". Trotz Geständnis.
Denn es könnte sich ja um ein falsches Geständnis handeln.
Was für ein Schmarren!

Aufgrund von Zeugenaussagen, der Aufnahmen von Überwachungskameras des Hotels sowie eines extra angefertigten Gutachtens von Digitalforensikern der Hochschule Mittweida stehe nun fest, was sich am 4. Oktober 2021 in der Lobby des Hotels Westin zugetragen hat, so das Gericht. Das damalige Geschehen sei „von dem Angeklagten auch glaubhaft eingeräumt worden“. Damit seien „alle Zweifel und Spekulationen in dieser Sache endgültig beseitigt“.

Alles nur blablabla?

Was ist dann die Entschuldigung Ofarims wert?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.11.2023 15:51).

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