xj12 schrieb am 29.11.2023 17:02:
Genau deshalb war die Verfahrenseinstellung ja gerade für den beschuldigten Manager die beste Lösung.
Sah wohl der Richter so - er meinte ja dagegen kann man einfach keinen Widerspruch einlegen.
Eben. Und der Manager wollte die bestmögliche Exkulpierung (plus Schmerzensgeld). Und genau das hat er bekommen.
Eine Verurteilung wäre vermutlich nicht rechtskräftig geworden, eine Berufung hätte das Ganze verzögert, mit ungewissem Ausgang.
Und für Ofarim war das Ganze sicher auch ein finanzielles Problem. So reich ist der nicht.