respicefinem schrieb am 29.11.2023 15:41:
Nummer Eins schrieb am 29.11.2023 15:38:
Und scheint immer noch nicht vorbei zu sein. Denn Ofarims Verteidigung betont ja die "Unschuldsvermutung" (Ofarims, nicht des Managers).
Die Verteidigung ist nun mal für ihren Mandanten zuständig.
Die Unschuldsvermutung gilt für beide Betroffene.
Mit dem vorliegenden Eingeständnis des Beklagten den Rechtsbruch begangen zu haben ... ?
Wir sind eigentlich nicht in den USA wo taktische Schuldbekenntnisse an der Tagesordnung sind. oder doch schon?