Ansicht umschalten
Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Es gab keine Geldstrafe

Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage ist eben keine Geldstrafe.

Da muss ja sogar ich dir zustimmen.
Eine Geldstrafe kann nämlich zu einer Vorstrafe führen, eine Geldauflage ist "freikaufen"

Bewerten
- +
Ansicht umschalten