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  • pewoo

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warum_immer schrieb am 29.11.2023 11:14:

aus "Das junge Politik-Lexikon" der Bundeszentrale für politische Bildung

(Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321358/volksverhetzung/#:~:text=%22Volksverhetzung%22%20ist%20es%2C%20wenn,leugnen%20oder%20zum%20Rassenhass%20aufstacheln.)

Da steht:

Wer zu Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen Fremde, gegen Menschen anderer Hautfarbe oder solche, die eine andere politische Meinung haben, aufhetzt, macht sich strafbar. Er begeht Volksverhetzung.

Das ist hier nicht der Fall.

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