xj12 schrieb am 29.11.2023 11:56:
Im juristischen Sinn bleibt sie ungeklärt
Oh da machen wir aber schöne Haarspaltereien.
da keine rechtskräftige Verurteilung erfolgte.
Oh das kann noch kommen, wenn dein Freund nämlich seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Verfahren ist nämlich nur vorläufig eingestellt.
Wenn er entweder die 10K nicht bezahlt oder das Schmerzensgeld - dann geht das in die zweite Runde.
Er ist nicht mein Freund, nur ein flüchtiger Bekannter. Das mit dem "vorläufig" habe ich selbst angesprochen.
Ich spreche übrigens aus Erfahrung. Ich wurde selbst mal wegen einer angeblichen Beleidigung angezeigt, die ich tatsächlich nicht getätigt hatte (der Betroffene hatte sich verhört).
1) Da es keine Zeugen gab, kam vom Staatsanwalt das Angebot der Einstellung mit (kleiner) Geldauflage, falls ich die Beleidigung einräumen würde. Ich lehnte ab.
2) Nach zwei Monaten kam das Angebot der Einstellung ohne Geldauflage, falls ich die Beleidigung einräumen würde. Ich lehnte ab.
3) Danach wurde das Verfahren sang- und klanglos eingestellt.
Wäre ich bei 2) eingeknickt (ganz einfach, um meine Ruhe zu haben), hätte ich dann die Beleidigung getätigt oder nicht?