Opi Lach schrieb am 29.11.2023 18:35:
Na hat er denn nicht eidesstattliche Erklärungen abgegeben, die gelogen waren?
Das wäre dann kein Meineid, sondern nur:
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.