Es wurde kein Urteil gesprochen, sondern das Verfahren wird gegen Spende an gemeinnützige Verbände eingestellt.
MMn wäre bei einem geständigen Ersttäter (sofern das Gericht dem Geständnis glaubt und es nicht für Prozesstaktik hält) zumindest eine echte Geldstrafe und/oder eine Bewährungsstrafe angemessen gewesen, meinetwegen auch unter dem Maß für "Vorbestraft" (also < 60 Tagessätzen bzw Bewährung unter 24 Monaten) .
So ist das nicht mal ein juristischer Klapps auf die Finger, sondern im Grunde ein Freispruch gegen Spende.