CCNP schrieb am 29.11.2023 16:11:
Olle Knolle schrieb am 29.11.2023 14:18:
Ach, würde er? Und das wissen Sie weil?
Wir haben 3 Geschädigte die Hotelgruppe, den Manager, den Mitarbeiter.
Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist sicher Tateinheit und dennoch.
Dann haben wir da noch die Anzeige bei der Polizei gegen die Mitarbeiter.
Strafgesetzbuch (StGB) § 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.Und wir haben eine angebliche § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt angeblich für die Presse.
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Das ist schon mal mehr als eine Bagatelle. Und um jemanden "in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" will der greift mit einem Antisemitismusvorwurf in Deutschland schon in das obere Regal.
und das ganze noch erweitert durch Missbrauch des besonderen Schutzes einer Religionsgemeinschaft.
Ich kann das einfach nicht als Bagatellfall sehen.