xj12 schrieb am 29.11.2023 15:40:
dass ein angekündigtes Gegengutachten
Was nichts an den Zeugenaussagen ändern würde.
wie die Aussage von Jeanette Biedermann
Ja eine Aussage von jemandem der gar nicht dabei war ist natürlich viel schwerwiegender als Aussagen von Anwesenden.
den Ausgang des Verfahrens ungewisser gemacht hätten.
Und - dann hätte ja Ofarim gewonnen - warum soll der dann ein Geständnis ablegen?
Ich glaube du vergisst, dass es in dem Prozess GEGEN Ofarim ging - das Gegengutachten und die Aussage von Biedermann wären also wenn überhaupt positiv für Ofarim gewesen.
Das meine ich ja, sie wären positiv gewesen. Es spielte ja wohl eine gewichtige Rolle, ob Ofarim den Stern (sichtbar) trug oder nicht. Da hätte jetzt Gutachten gegen Gutachten stehen können.
Was Biedermann ausgesagt hätte, weiß ich nicht. Aber es könnte sein, dass sie ausgesagt hätte: Gil hat mich völlig aufgelöst angerufen und erzählt, dass man ihn antisemitisch beleidigt hätte. Das würde sich durchaus auswirken.
Wie gesagt, in einem Strafprozess muss das Gericht dem Angeklagten nachweisen, dass er gelogen und damit verleumdet hat. Das ist nicht so einfach, wie mancher glauben mag.
Der Manager hätte übrigens durchaus selbst bei Freispruch eine Zivilklage gegen Ofarim anstrengen können. Denn da wäre Ofarim in der Pflicht gewesen, seine Anschuldigungen zu beweisen. Und ohne Zeugen wäre das schwierig geworden.