xj12 schrieb am 29.11.2023 15:55:
Ja aber auch der Manager hätte Zeugen bringen müssen.
In einem Zivilverfahren nicht. Da ist der Tatsachenbehaupter in der Beweispflicht.
Natürlich sind eigene Zeugen hilfreich. Aber der (mutmaßlich) Verleumdete steht nicht in der Beweispflicht, dass eine Verleumdung nicht zutrifft.