Es ist nur schlichtweg nicht so einfach, zu beweisen, dass etwas NICHT passiert ist
Es ist auch oft nicht einfach zu beweisen, dass etwas passiert ist.
Trotzdem wird laufend verurteilt oder auch freigesprochen.
Es heißt dann "jenseits vernünftiger Zweifel" o.ä.
Hier hat das Gericht verlautet:
Aufgrund von Zeugenaussagen, der Aufnahmen von Überwachungskameras des Hotels sowie eines extra angefertigten Gutachtens von Digitalforensikern der Hochschule Mittweida stehe nun fest, was sich am 4. Oktober 2021 in der Lobby des Hotels Westin zugetragen hat, so das Gericht. Das damalige Geschehen sei „von dem Angeklagten auch glaubhaft eingeräumt worden“. Damit seien „alle Zweifel und Spekulationen in dieser Sache endgültig beseitigt“.
Also erst recht jenseits vernünftiger Zweifel.
Dann hätte das Gericht auch verurteilen müssen! Aber nein, es hat sich alle Mühe gemacht Ofarim eine goldene Brücke zu bauen. Es hat ja offensichtlich auch Mitleid mit dem Täter.
Und dies goldene Brücke stößt hier verständlicherweise vielen auf.
Weil durch die "Unschuldsvermutung" eben gleichzeitig die "Schuldvermutung" gegenüber Herrn W. im Raum steht.
Beide können definitiv nicht unschuldig sein.