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  • Exilzensor

348 Beiträge seit 23.08.2023

Re: Welche Fallhöhe?

hs001-abcdefg schrieb am 29.11.2023 10:03:

Und so lange das Schmerzensgeld an die Hotelangestellten (und den Hotelkonzern) nicht min. 6-stellig pro Person ist, fände ich das lächerlich gering.

Ich gehe davon aus, dass die Schadensersatzleistungen die Zahlung zur Verfahrenseinstellung um ein Vielfaches übersteigen. Was da ausgehandelt wurde oder wird, haben die Betroffenen natürlich selbst in der Hand.

Ob Ofarim in der Lage ist, eine angemessene Entschädigung zu leisten, steht auf einem anderen Blatt. Auf jeden Fall war es ein verdammt teurer Spaß für ihn, wegen eines unbedeutenden Streits so ein Fass aufzumachen.

Den Verdienstausfall der Angestellten hat mMn das Hotel zu kompensieren, da der Grund für die Freistellung nichtig ist.

und wie das so ist, es bleibt immer etwas hängen, das wird sich also darüber hinaus ziehen).

Sehe ich in diesem Fall nicht so. Aufgrund des Geständnisses von Ofarim sind die Beschuldigten zu 100% rehabilitiert.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.11.2023 10:24).

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