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  • pewoo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

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warum_immer schrieb am 29.11.2023 11:43:

pewoo schrieb am 29.11.2023 11:19:

In deiner Quelle steht:

Wer zu Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen Fremde, gegen Menschen anderer Hautfarbe oder solche, die eine andere politische Meinung haben, aufhetzt, macht sich strafbar. Er begeht Volksverhetzung.

Was war hier nicht der Fall.

Frage an die Juristen: Volksverhetzung?

Nein

Beispiele

"Volksverhetzung" ist es, wenn andere Menschen böswillig beschimpft, verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Würde verletzt werden. (...)

Du hast leider den Kontext und die Intention der Tat wie oben beschrieben übersehen. Schau nochmal nach.

Nach deinem Fragment wäre jede Beleidigung eine volksverhetzung. Das ist nicht der Fall.

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