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  • Achmed Abdallah

37 Beiträge seit 02.01.2024

Für niemanden gilt die Unschuldsvermutung

Zumindest für keinen Mann. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung o.ä. reicht völlig aus, um die Karriere und Existenz jeden Mannes unwiderbringlich zu zerstören, denn die Unschuldsvermutung gilt nur vor Gericht, nicht aber gesellschaftlich. Dort gilt die Schuldvermutung... Beweis durch Behauptung ist völlig ausreichend.

Selbst wenn der Betroffene von einem Gericht freigesprochen wird, reicht das i.d.R. nicht für eine gesellschaftliche Rehabilitation. Nur weil die Schuld nicht nachgewiesen werden konnte, ist das schließlich kein Beweis für die Unschuld. Es gilt also weiter die Schuldvermutung.

Und sollte der Beschuldigte wider erwarten seine Unschuld zweifelsfrei beweisen können, Schwamm drüber, nächstes Thema. Der bleibt trotzdem draußen, da man ihm nicht mehr in die Augen sehen könnte, ohne vor Scham im Boden zu versinken.

Also ganz egal wie es läuft... wer beschuldigt wird, ist erledigt, so oder so. Depardieu wird es egal sein, der hat seine Karriere eh hinter sich und seine Schäfchen im Trockenen.

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