Die Homepage wurde gesperrt und die Polizei kam zu Besuch weil sie auf ihrer Homepage öffentlich zu einer Straftat aufgerufen hat.
Organisieren und Durchführen von Versammlungen ist nämlich aktuell unter Strafe verboten.
Der Punkt 7. ihres Papers, den man wohl in der Begründung hernimmt lautet:
"7. Bundesweite Demonstration am Ostersamstag um 15 Uhr Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hiermit lade ich Sie alle 83 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein, sich am Ostersamstag um 15 Uhr bundesweit friedlich zu einer Demonstration zu versammeln. Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf! Bitte zeigen Sie die Demonstration gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz zuvor bei Ihrer zuständigen Behörde an. "
Frau Bahner hat gesetzeskonform den Satz hinzugefügt:
"Bitte zeigen Sie die Demonstration gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz zuvor bei Ihrer zuständigen Behörde an."
Die Behörden können eine Versammlung über den üblichen Verfahrensweg immer noch verbieten.
Frau Bahner hat nicht dazu aufgefordert, an einer verbotenen Demonstration teilzunehmen!
Die Aufforderung beachtet zu 100% die gesetzlichen Vorgaben