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  • Species 8472

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2013

Mehr noch: Auch "Motorrad-Demonstrationen" werden von der CDU verboten

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/keine-motorrad-demo-an-ostermontag-16719416.html

Als Begründung gab man an:

Der zuständige Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) begründete das Verbot der Frankfurter Versammlungsbehörde am Donnerstag damit, dass die Befolgung des Kontaktverbots „weder für die eingesetzten Ordner, noch für Sicherheitskräfte der Polizei“ kontrollierbar gewesen wäre. Zudem sei weder bekannt gewesen, wie viele Personen dem Aufruf folgen wollten, noch, wo sie sich versammelt hätten, um den Korso zu unterstützen. Damit hätte die Gefahr einer Infizierung mit dem Coronavirus nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden können.

[...]

Frank sagte weiter, die Pandemie erfordere „von uns allen das Einhalten wichtiger Regeln, um der Infektion mit diesem aggressiven Virus keinen Vorschub zu leisten und damit die Gesundheit unserer Bevölkerung nicht zu gefährden“. Dazu gehörten „viele schmerzliche Einschnitte im persönlichen Umgang der Menschen“.

-- Quelle: ebenda

Dies gilt auch - und insbesondere - im Angesicht der Tatsache, da man bekanntlich sowieso "nach Ostern" Lockerungen der Beschränkungen plant und das Virus wohl kaum den Kalender lesen kann, seine Gefährlichkeit also wohl kaum exakt einen Tag später nachzulassen beginnt; und da obendrein gerade "Motorrad-Demonstrationen" wohl kaum das Risiko der massenhaften Unterschreitung des empfohlenen(!) Mindestabstandsgebots bergen.

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Dass es bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit keineswegs um den Schutz der Bürger geht; bzw. konkreter: dass der "Schutz der Bürger" nur ein vorgeschobener Grund ist, zeigt auch der letzte Absatz des Artikels:

Erst am Sonntag war eine Demonstration in Frankfurt aufgelöst worden. Rund 500 Demonstranten des Bündnisses „Seebrücke“ hatten sich am Mainufer versammelt, um gegen die Zustände in griechischen Flüchtlingslagern zu demonstrieren. Die Aktivisten beriefen sich darauf, dass sie den Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter einhielten. Sie hatten eigens Markierungen auf den Boden angebracht. Die Polizei löste die Versammlung dennoch auf und berief sich auf Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes.

-- Quelle: ebenda

Obwohl sich die Versammelten an alle Richtlinien der "RKI-Empfehlungen" hielten und den Mindestabstand der Protestierenden sogar auf dem Boden markiert hatten; wurde die Versammlung aufgelöst.

Wer jedoch "im Park" oder "auf der Straße" mit mindestens 1,5 Metern Abstand "flaniert", der bleibt ungeschoren... Es geht also EINZIG um das Versammlungsrecht!

Das ist nichts anderes als eine "Machtprobe". Interessanterweise sind es erneut vor allem Konservative und Spezialdemokraten, die sich der Einschränkung der Rechte andienen und diese sogar in ihrem jeweiligen Machtbereich über das Gesetz und die Empfehlungen hinaus - quasi in vorauseilendem Gehorsam, der jedem Totalitarismus innewohnt - dehnen.

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