flexilist schrieb am 09.04.2020 11:32:
"Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken"
--> keine Demonstration --> kein Vermummungsverbot
Wart's ab. Bei den Schluchtenscheissern gilt das schon uneingeschränkt.
Und in D gilt das z.B. auch hinter dem Steuer. Das führt dann zu so schönen Artikeln wie dem hier:
https://www.spiegel.de/auto/coronavirus-darf-man-am-steuer-mundschutz-tragen-a-37472d92-fba9-4d47-a03e-fca6611fc998
Politker und Beamte sind offenbar ihrem Amt charakterlich nicht gewachsen.