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  • Josef W.

mehr als 1000 Beiträge seit 21.01.2004

Versagen der Opposition allüberall: Primitiv-Justiz schlägt wieder zu

So einfach ist das, und so klar ist, dass online entscheidende Grundrechte ausgehebelt sind. Es wäre höchste Zeit, das rechtlich und politisch zu klären, gerade im gesundheitlichen Notstand. Aber offenbar denken Politiker auch der Opposition ebenso wenig daran wie außerparlamentarische Bewegungen, ...

Die "Opposition" hat ja nicht einmal bemerkt, dass das GG in der Realität ausgehebelt wird und dass natürlich NICHT ein gesetz über dem GG stehen kann.

Anwältin will gegen Corona-Verordnungen vor Gericht – jetzt wird gegen sie ermittelt

https://www.heidelberg24.de/heidelberg/coronavirus-klage-anwaeltin-beate-bahner-kontaktverbot-massnahmen-corona-verordnung-straftat-13640822.html

Der juristische Kunstgriff, so primitiv unlogisch er auch ist, wurde schon einmal 1999 angewendet, als GBA Nehm sich weigerte, gegen die Völkerrechtsverbrecher Schröder, Fischer und Schaping zu ermitteln. Weil ja "nie wieder Auschwitz" (also das "Leben retten") über dem GG und der UN-Charta stehe (GGArt 26, verbot des Angriffskriegs, Art. 25 Vorrang des Völerrechts).

Wer sich auf diesen Schmu einlässt, akzeptiert, dass die Machthaber in Verbindung mit den Medien jederzeit und überall mit einer Begründung vom "guten Zweck" alles, aber auch wirklich alles über den Haufen werfen können, was man sich als grundlage einer zivilisierten gesellschaft geschaffen hat. Und natürlich gelten die Grundrechte auch dann, wenn Pest, Cholera, Überschwemmungen und Waldsterben, BSE und sonstwas eintreten - denn all das war und ist den GG-Vätern und -müttern bekannt, sie hätten Sonderregelungen geschaffen, gälte das GG dann nur eingeschränkt.

Das Versagen der "Linken", der "Opposition" gilt nicht nur im Internet, es gilt im gesamten Raum.

Ach ja: und die Heidelberger Hexe muss natürlich verbrannt werden.

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