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mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Ergänzung

Von nun an erhalten das Bürgergeld nur noch solche Haushalte, in denen Minderjährige, Menschen mit Behinderung oder über 65 Jahre alte Seniorinnen oder Senioren leben.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-08/italien-kuerzung-sozialhilfe-giorgia-meloni?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

Es wurden also die Voraussetzungen für den Bürgergeldbezug verändert.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.08.2023 15:39).

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