Von nun an erhalten das Bürgergeld nur noch solche Haushalte, in denen Minderjährige, Menschen mit Behinderung oder über 65 Jahre alte Seniorinnen oder Senioren leben.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-08/italien-kuerzung-sozialhilfe-giorgia-meloni?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
Es wurden also die Voraussetzungen für den Bürgergeldbezug verändert.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.08.2023 15:39).