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Belege?

HTV schrieb am 12. September 2008 08:37

> ...ist eine Frau mit Kindern.

Das stimmt einfach nicht. Der Anteil der Alleinerziehenden betrug im
August 2008 nach offizieler Statistik 18,2 %. Und diese
Personengruppe unterliegt auch keinen großen Schwankungen. Der größte
Teil der SGB II Empfänger sind Single-Bedarfsgemeinschaften mit 49,7
%.

http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200808/ama/grunds
icherung_d.pdf

> 2007Twister2007 schrieb am 12. September 2008 08:23

> > Dein Arsch gehört uns.

> So isses. Kriegt aber nochmal eine ganz andere Bedeutung, wenn man
> o.a. Tatsache liest.

In meinem Landkreis (Optionskommune) werden "Frauen mit Kindern" also
Alleinerziehende nicht sinnlos drangsaliert.
Im Gegenteil das Amt kümmert sich in der Zeit die die Mutter sich nur
den Kindern widmen möchte (also längstenfalls 3 Jahre Elternzeit) nur
um die pünktliche Zahlung der Leistung. Alles was die Mutter machen
muss ist einmal im Jahr einen verkürzten Folgeantrag stellen, sofern
sich ihre Siuation nicht anderweitig geändert hat.
Nach diesen 3 Jahren muss das Amt für eine Kinderbetreuung sorgen
wenn sie die Mutter wieder in den Arbeitsmarkt vermitteln oder in
Qualifizierungsmaßnahmen stecken wollen. Das die Mutter (oder der
Vater) dann wieder den gesetzlich festgeschriebenen Beugungs- und
Versklavungsinstrumenten ausgeliefert ist ist mir klar.

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