Ja, richtig gelesen.
Das Hartz-IV System, bzw. das SGB ist nachhaltig dafür ausgelegt,
Betrüger zu entdecken. Es ist völlig offensichtlich, dass
Antragsteller nach dem Antrag in eine rechtliche Situation gelangen,
die schlimmer als jener Verdachtsmoment ist, in welche ein
verdächtiger Straftäter gelangt. Die Staatsanwaltschaft muss dem
Verdächtigen nachweisen, dass er ein Betrüger ist. Der
Hartz-IV-Empfänger muss alles offen legen um zu beweisen, dass er
KEINER ist.
Diese Umkehr der Beweislast zieht sich vom Punkt der
"Bedarfsgemeinschat" durch das ganze SGB wie ein roter Faden und
bedingt jenen Automatismus, der zum "Gläsernen Hartz-IV Empfänger
führt".
Ein permanent wirksamer Durchsuchungsbefehl, von der Antragsstellung
an, ist beispiellos im deutschen Rechtswesen. Ab 12 Monaten
Arbeitslosigkeit und Bezug von ALGII ist die ARGE berechtigt die
Räumlichkeiten zu besichtigen und nach jenen betrügerischen
Verdachtsmomenten ausschau zu halten.
Das Hartz-IV System, bzw. das SGB ist nachhaltig dafür ausgelegt,
Betrüger zu entdecken. Es ist völlig offensichtlich, dass
Antragsteller nach dem Antrag in eine rechtliche Situation gelangen,
die schlimmer als jener Verdachtsmoment ist, in welche ein
verdächtiger Straftäter gelangt. Die Staatsanwaltschaft muss dem
Verdächtigen nachweisen, dass er ein Betrüger ist. Der
Hartz-IV-Empfänger muss alles offen legen um zu beweisen, dass er
KEINER ist.
Diese Umkehr der Beweislast zieht sich vom Punkt der
"Bedarfsgemeinschat" durch das ganze SGB wie ein roter Faden und
bedingt jenen Automatismus, der zum "Gläsernen Hartz-IV Empfänger
führt".
Ein permanent wirksamer Durchsuchungsbefehl, von der Antragsstellung
an, ist beispiellos im deutschen Rechtswesen. Ab 12 Monaten
Arbeitslosigkeit und Bezug von ALGII ist die ARGE berechtigt die
Räumlichkeiten zu besichtigen und nach jenen betrügerischen
Verdachtsmomenten ausschau zu halten.