Stadtplaner schrieb am 12. September 2008 13:22
> Trotzdem geht es den Sachbearbeiter nichts an, wovor man das Geld
> ausgibt.
> Es sind keine Einnahmen sondern AUSGABEN! Diese beeinflussen die Höhe
> der Unterstützung nicht.
Das ist sicher korrekt.
Andererseits darf und muss der Sachbearbeiter nachbohren wenn er
Ausgaben sieht die sich ein SGB II Empfänger eigentlich nicht Leisten
kann (im Ermessen des Sachbearbeiters). Dann muss er annehmen das der
Antragsteller Zugriff auf irgendein Vermögen hat, das er nicht
angibt.
Wenn es dir stinkt kannst du auch mal probieren dem Sachbearbeiter zu
drohen zu seinem Chef zu gehen das wirkt noch erstaunlich oft im
öffentichen Dienst :)
> Trotzdem geht es den Sachbearbeiter nichts an, wovor man das Geld
> ausgibt.
> Es sind keine Einnahmen sondern AUSGABEN! Diese beeinflussen die Höhe
> der Unterstützung nicht.
Das ist sicher korrekt.
Andererseits darf und muss der Sachbearbeiter nachbohren wenn er
Ausgaben sieht die sich ein SGB II Empfänger eigentlich nicht Leisten
kann (im Ermessen des Sachbearbeiters). Dann muss er annehmen das der
Antragsteller Zugriff auf irgendein Vermögen hat, das er nicht
angibt.
Wenn es dir stinkt kannst du auch mal probieren dem Sachbearbeiter zu
drohen zu seinem Chef zu gehen das wirkt noch erstaunlich oft im
öffentichen Dienst :)