jschi schrieb am 12. September 2008 13:58
> ...zusaetzlich geht es aber sicher auch darum, festzustellen, ob es
> nicht mittelabfluesse zu zielen gibt, die bisher nicht angegeben
> worden sind, z.b. sparvertraege, versicherungen etc.
> insofern ist deine simplifizierung des sachverhalts und die
> beschraenkungen auf die einnahmen hier fehl am platze.
> ob das gesamte system so richtig und gerecht ist, darf man gerne in
> zweifel ziehen, verstaendlich finde ich es aber durchaus...
Grundsätzlich ist es so, dass erst einmal davon ausgegangen wird,
dass der ALGII-Empfänger bzw. Antragsteller wahrheitsgemässe Angaben
macht.
Erst wenn es Verdachtmomente gibt, sollte dann weiter geprüft werden.
Sonst könntest Du mit der obigen Argumentation auch gleich am Anfang
bei jedem Antragsteller samt Familie und Freunden eine
Hausdurchsuchung machen um zu schauen ob es nicht möglich ist, dass
Zuhause noch ein paar Wertsachen herumliegen, die den
Einbehaltungsbetrag übersteigen.
Wenn Du nämlich davon ausgehst, dass der Antragsteller etwas
verschweigt (über Sparverträge usw. muss er ja Auskunft geben), dann
wäre das die nächste logische Konsequenz.
Irgendwann sind wir dann beim Ausziehen gelandet um zu schauen ob
derjenige vielleicht einen Brilli im Bauchnabel hat, den er noch
verkaufen kann.
Absichtlich polemisch formuliert, aber wenn grundsätzlich die
Möglichkeit, dass er etwas verschweigt, schon am Anfang als
angenommen gilt, dann wären solche Auswüchse eigentlich eine logische
Schlussfolgerung.
> ...zusaetzlich geht es aber sicher auch darum, festzustellen, ob es
> nicht mittelabfluesse zu zielen gibt, die bisher nicht angegeben
> worden sind, z.b. sparvertraege, versicherungen etc.
> insofern ist deine simplifizierung des sachverhalts und die
> beschraenkungen auf die einnahmen hier fehl am platze.
> ob das gesamte system so richtig und gerecht ist, darf man gerne in
> zweifel ziehen, verstaendlich finde ich es aber durchaus...
Grundsätzlich ist es so, dass erst einmal davon ausgegangen wird,
dass der ALGII-Empfänger bzw. Antragsteller wahrheitsgemässe Angaben
macht.
Erst wenn es Verdachtmomente gibt, sollte dann weiter geprüft werden.
Sonst könntest Du mit der obigen Argumentation auch gleich am Anfang
bei jedem Antragsteller samt Familie und Freunden eine
Hausdurchsuchung machen um zu schauen ob es nicht möglich ist, dass
Zuhause noch ein paar Wertsachen herumliegen, die den
Einbehaltungsbetrag übersteigen.
Wenn Du nämlich davon ausgehst, dass der Antragsteller etwas
verschweigt (über Sparverträge usw. muss er ja Auskunft geben), dann
wäre das die nächste logische Konsequenz.
Irgendwann sind wir dann beim Ausziehen gelandet um zu schauen ob
derjenige vielleicht einen Brilli im Bauchnabel hat, den er noch
verkaufen kann.
Absichtlich polemisch formuliert, aber wenn grundsätzlich die
Möglichkeit, dass er etwas verschweigt, schon am Anfang als
angenommen gilt, dann wären solche Auswüchse eigentlich eine logische
Schlussfolgerung.