Ich bin menschenverachten weil ich aus der Praxis erzähle.. ahja
Dankeschön.
IchBIN schrieb am 12. September 2008 13:38
> > Das ist sicher korrekt.
> Warum relativierst Du es dann im nächsten Absatz wieder?
Weil es nur die halbe Wahrheit ist?
> Nein, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wenn ich von meinen
Doch der Sachbearbeiter hat das Recht dazu. § 60 Auskunftspflicht
> 344 Euro die ich monatlich zum Leben bekomme, jeden Monat 65 Euro für
Der normale Regelsatz sind 351 €.
> Hundefutter ausgebe, weil ich möchte dass mein Caniner Gefährte was
> *gutes* zu Essen bekommt, und nicht den weiterverwerteten Abfall, den
> man in den Supermärkten als "Hundefutter" deklariert kaufen kann,
> dann ist es mein Gutes Recht, mir das vom Mund abzusparen - da gibts
> kein Ermessen irgend eines Sachbearbeiters, jeder hat das Recht, sein
> Geld so auszugeben wie er oder sie es für am besten hält. Wenn man
> sich dafür die Hälfte des Monats von Suppenküchen ernähren oder
> Betteln gehen oder Pfandflaschen sammeln muss, ist das die eigene
> freiwillige Entscheidung - aber diese "geldwerten Vorteile" würdest
> Du den Leistungsbeziehern natürlich am liebsten auch noch anrechnen,
> auf dass sie keinen Cent mehr haben, als ihnen "zusteht" (egal, ob
> man davon menschenwürdig überleben kann oder nicht).
Du bringst ein unrealistisches Beispiel das überhaupt nicht zum
Ursprungspost paßt und schweifst auch noch ab. Frust?
Wenn du nur Hundefutter kaufst brauchst du das auch nicht zu
schwärzen.
Außerdem muss man die Kontoauszüge i.d.R. nicht andauernd sondern nur
einmal bei Antragstellung vorlegen, oder wenn sich dein Einkommen
geändert hat (sofern du einem Job nachgehst und nur aufstockend SGB
II Leistung bekommst).
Oder wenn sich im Verdachtsfall eine Überprüfung lohnen könnte, z.B.
aufgrund zurückgemeldeter Zinseinnahmen aus dem Datenabgleich nach §
52.
> Besser noch: Immer einen Zeugen dabei haben, Gesprächsnotizen machen
> von dem was der Sachbearbeiter gesagt hat, und sich das dann am Ende
> des Gespräches von diesem unterschreiben & am besten auch noch
> abstempeln lassen. Wenn er dann irgendwelchen Mist erzählt hat, kann
> das für ihn schnell böse Konsequenzen haben.
Im öffentichen Dienst in Deutschland hat niemand "böse Konsequenzen"
zu befürchten der "Mist" erzählt. Nicht alle Sachbearbeiter sind
geborene Drangsalierer.
Anscheinend willst du in mir einen Feind sehen weil ich hier
Antworten aus der Praxis gebe wie ich sie erlebt habe. Ich bin aber
kein Hartz4 Sachbearbeiter an dem du deine Wut auslassen kannst dafür
empfehle ich dir dann doch deine persönlichen Sachbearbeiter.
Dankeschön.
IchBIN schrieb am 12. September 2008 13:38
> > Das ist sicher korrekt.
> Warum relativierst Du es dann im nächsten Absatz wieder?
Weil es nur die halbe Wahrheit ist?
> Nein, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wenn ich von meinen
Doch der Sachbearbeiter hat das Recht dazu. § 60 Auskunftspflicht
> 344 Euro die ich monatlich zum Leben bekomme, jeden Monat 65 Euro für
Der normale Regelsatz sind 351 €.
> Hundefutter ausgebe, weil ich möchte dass mein Caniner Gefährte was
> *gutes* zu Essen bekommt, und nicht den weiterverwerteten Abfall, den
> man in den Supermärkten als "Hundefutter" deklariert kaufen kann,
> dann ist es mein Gutes Recht, mir das vom Mund abzusparen - da gibts
> kein Ermessen irgend eines Sachbearbeiters, jeder hat das Recht, sein
> Geld so auszugeben wie er oder sie es für am besten hält. Wenn man
> sich dafür die Hälfte des Monats von Suppenküchen ernähren oder
> Betteln gehen oder Pfandflaschen sammeln muss, ist das die eigene
> freiwillige Entscheidung - aber diese "geldwerten Vorteile" würdest
> Du den Leistungsbeziehern natürlich am liebsten auch noch anrechnen,
> auf dass sie keinen Cent mehr haben, als ihnen "zusteht" (egal, ob
> man davon menschenwürdig überleben kann oder nicht).
Du bringst ein unrealistisches Beispiel das überhaupt nicht zum
Ursprungspost paßt und schweifst auch noch ab. Frust?
Wenn du nur Hundefutter kaufst brauchst du das auch nicht zu
schwärzen.
Außerdem muss man die Kontoauszüge i.d.R. nicht andauernd sondern nur
einmal bei Antragstellung vorlegen, oder wenn sich dein Einkommen
geändert hat (sofern du einem Job nachgehst und nur aufstockend SGB
II Leistung bekommst).
Oder wenn sich im Verdachtsfall eine Überprüfung lohnen könnte, z.B.
aufgrund zurückgemeldeter Zinseinnahmen aus dem Datenabgleich nach §
52.
> Besser noch: Immer einen Zeugen dabei haben, Gesprächsnotizen machen
> von dem was der Sachbearbeiter gesagt hat, und sich das dann am Ende
> des Gespräches von diesem unterschreiben & am besten auch noch
> abstempeln lassen. Wenn er dann irgendwelchen Mist erzählt hat, kann
> das für ihn schnell böse Konsequenzen haben.
Im öffentichen Dienst in Deutschland hat niemand "böse Konsequenzen"
zu befürchten der "Mist" erzählt. Nicht alle Sachbearbeiter sind
geborene Drangsalierer.
Anscheinend willst du in mir einen Feind sehen weil ich hier
Antworten aus der Praxis gebe wie ich sie erlebt habe. Ich bin aber
kein Hartz4 Sachbearbeiter an dem du deine Wut auslassen kannst dafür
empfehle ich dir dann doch deine persönlichen Sachbearbeiter.