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  • StefanSch78

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2001

Unterschied...

jschi schrieb am 12. September 2008 15:02

> oder mit anderen worten: im rahmen meiner steuererklaerung muss ich
> jeden sch.... mit belegen nachweisen und kann mich auch nicht drauf
> rausreden, dass das den sachbearbeiter nix angeht...

> joerg

Unterschied:
Du musst NUR das belegen, was Du auch von der Steuer absetzen
möchtest.
Es zwingt Dich keiner dazu, Du kannst die Belege auch in die Tonne
klatschen, dann gibts halt aber auch nichts vom Finanzamt zurück.

Bei der Antragstellung von Sozialleistungen (und auch zwischendrin)
sieht es anders aus:
Du wirst GEZWUNGEN, ALLE Daten von Dir preis zu geben.

Kleiner, aber feiner Unterschied.

Dass natürlich der Schnüffelstaat mit dem "Steuerehrlichkeitsgesetz"
prinzipiell die Möglichkeit hat, bei JEDEM Bundesbürger auf die
Konten zu sehen, das finde ich letzten Endes eine riesen Saurei, vor
allem weil man sich zum einen nicht dagegen wehren kann und zum
anderen im Normalfall auch gar nichts davon erfährt, dass man derart
ausspioniert wird.

Beim Hartzi ist es aber dann gleich nochmal auf eine Ebene tiefer
angesetzt (bei welchem Politiker wird eigentlich aufs Konto geguckt,
ob er irgendwelche Schmier- oder Bestechungsgelder bezieht oder wo er
schwarze Konten hat?).
Beim Finanzamt geschieht das auch verdachtsabhängig, bei der ARGE
verdachtsunabhängig, je nach Lust, Laune und Zeit.

Was soll ich da sagen?
Ich bin selbständig, wenn eines Tages der Unternehmensprüfer vor der
Türe steht (und das wird er irgendwann mit Sicherheit), dann darf der
in sämtlichen Geschäftsunterlagen wühlen, wie ihm das gerade so
gefällt.

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