... muss man sich erst einmal Gedanken machen, wozu überhaupt
Kontoauszüge vorgelegt werden sollen!
Es geht ganz klar und eindeutig nur um eines:
Um zu überprüfen, welche monatlichen Einnahmen erzielt werden bzw. ob
zwischendrin mal Einnahmen geflossen sind, die man vielleicht
anrechnen könnte.
Für alles andere ist der Leistungsempfänger selbst verantwortlich,
die ARGE ist nicht Mama. Und wenn der Leistungsempfänger seine Miete
nicht bezahlt, dann wird er mit den Konsequenzen leben müssen, das
ist aber NICHT das Problem der ARGE.
Somit fallen im Prinzip alle Abbuchungen jeglicher Art bereits heraus
und können uneingeschränkt geschwärzt werden. Es würde also reichen,
wenn auf dem Kontoauszug noch das kleine "+" oder das kleine "-"
hinter dem Betrag zu sehen ist.
Das ist ein eindeutiges Indiz, ob es eine Einzahlung oder eine
Abbuchung war.
Bleiben also noch die Einzahlungen.
Hier reichen letzten Endes auch die Beträge aus, wozu muss eine ARGE
wissen, woher dieses Geld kommt?
Im Gegenteil:
Im Zweifel gilt es nachzuweisen, dass das Geld aus einer Quelle
kommt, wo man es nicht auf das Hartz IV anrechnen darf, zum Beispiel
weil man sein Hab und Gut bei ebay verkauft hat.
Natürlich geht es um Datenschutz und natürlich hat nicht jeder zu
wissen, was derjenige einkauft oder verkauft, oder welche Abos er
hat, bei welcher Onlineapotheke er bestellt oder ob da ein paar
Spielzeuge eines Erotikladens dabei waren. Dss ist und bleibt
PRIVATSACHE und hat niemanden zu interessieren.
Die ARGE verlangt Dinge, wo die Polizei erst bei einem
Ermittlungsrichter einen Antrag stellen muss, bevor sie es darf. Die
ARGE darf es, ohne auch irgendjemanden zu fragen oder sich irgendwo
zu rechtfertigen. Und noch schlimmer:
Sie muss nicht einmal denjenigen informieren, dessen Konto sie
einfach mal eben überprüft hat!
Kontoauszüge vorgelegt werden sollen!
Es geht ganz klar und eindeutig nur um eines:
Um zu überprüfen, welche monatlichen Einnahmen erzielt werden bzw. ob
zwischendrin mal Einnahmen geflossen sind, die man vielleicht
anrechnen könnte.
Für alles andere ist der Leistungsempfänger selbst verantwortlich,
die ARGE ist nicht Mama. Und wenn der Leistungsempfänger seine Miete
nicht bezahlt, dann wird er mit den Konsequenzen leben müssen, das
ist aber NICHT das Problem der ARGE.
Somit fallen im Prinzip alle Abbuchungen jeglicher Art bereits heraus
und können uneingeschränkt geschwärzt werden. Es würde also reichen,
wenn auf dem Kontoauszug noch das kleine "+" oder das kleine "-"
hinter dem Betrag zu sehen ist.
Das ist ein eindeutiges Indiz, ob es eine Einzahlung oder eine
Abbuchung war.
Bleiben also noch die Einzahlungen.
Hier reichen letzten Endes auch die Beträge aus, wozu muss eine ARGE
wissen, woher dieses Geld kommt?
Im Gegenteil:
Im Zweifel gilt es nachzuweisen, dass das Geld aus einer Quelle
kommt, wo man es nicht auf das Hartz IV anrechnen darf, zum Beispiel
weil man sein Hab und Gut bei ebay verkauft hat.
Natürlich geht es um Datenschutz und natürlich hat nicht jeder zu
wissen, was derjenige einkauft oder verkauft, oder welche Abos er
hat, bei welcher Onlineapotheke er bestellt oder ob da ein paar
Spielzeuge eines Erotikladens dabei waren. Dss ist und bleibt
PRIVATSACHE und hat niemanden zu interessieren.
Die ARGE verlangt Dinge, wo die Polizei erst bei einem
Ermittlungsrichter einen Antrag stellen muss, bevor sie es darf. Die
ARGE darf es, ohne auch irgendjemanden zu fragen oder sich irgendwo
zu rechtfertigen. Und noch schlimmer:
Sie muss nicht einmal denjenigen informieren, dessen Konto sie
einfach mal eben überprüft hat!