grey goo schrieb am 12. September 2008 13:29
> Stadtplaner schrieb am 12. September 2008 13:22
> > Trotzdem geht es den Sachbearbeiter nichts an, wovor man das Geld
> > ausgibt.
> > Es sind keine Einnahmen sondern AUSGABEN! Diese beeinflussen die Höhe
> > der Unterstützung nicht.
> Das ist sicher korrekt.
Warum relativierst Du es dann im nächsten Absatz wieder?
> Andererseits darf und muss der Sachbearbeiter nachbohren wenn er
> Ausgaben sieht die sich ein SGB II Empfänger eigentlich nicht Leisten
> kann (im Ermessen des Sachbearbeiters). Dann muss er annehmen das der
> Antragsteller Zugriff auf irgendein Vermögen hat, das er nicht
> angibt.
Nein, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wenn ich von meinen
344 Euro die ich monatlich zum Leben bekomme, jeden Monat 65 Euro für
Hundefutter ausgebe, weil ich möchte dass mein Caniner Gefährte was
*gutes* zu Essen bekommt, und nicht den weiterverwerteten Abfall, den
man in den Supermärkten als "Hundefutter" deklariert kaufen kann,
dann ist es mein Gutes Recht, mir das vom Mund abzusparen - da gibts
kein Ermessen irgend eines Sachbearbeiters, jeder hat das Recht, sein
Geld so auszugeben wie er oder sie es für am besten hält. Wenn man
sich dafür die Hälfte des Monats von Suppenküchen ernähren oder
Betteln gehen oder Pfandflaschen sammeln muss, ist das die eigene
freiwillige Entscheidung - aber diese "geldwerten Vorteile" würdest
Du den Leistungsbeziehern natürlich am liebsten auch noch anrechnen,
auf dass sie keinen Cent mehr haben, als ihnen "zusteht" (egal, ob
man davon menschenwürdig überleben kann oder nicht).
> Wenn es dir stinkt kannst du auch mal probieren dem Sachbearbeiter zu
> drohen zu seinem Chef zu gehen das wirkt noch erstaunlich oft im
> öffentichen Dienst :)
Besser noch: Immer einen Zeugen dabei haben, Gesprächsnotizen machen
von dem was der Sachbearbeiter gesagt hat, und sich das dann am Ende
des Gespräches von diesem unterschreiben & am besten auch noch
abstempeln lassen. Wenn er dann irgendwelchen Mist erzählt hat, kann
das für ihn schnell böse Konsequenzen haben.
> Stadtplaner schrieb am 12. September 2008 13:22
> > Trotzdem geht es den Sachbearbeiter nichts an, wovor man das Geld
> > ausgibt.
> > Es sind keine Einnahmen sondern AUSGABEN! Diese beeinflussen die Höhe
> > der Unterstützung nicht.
> Das ist sicher korrekt.
Warum relativierst Du es dann im nächsten Absatz wieder?
> Andererseits darf und muss der Sachbearbeiter nachbohren wenn er
> Ausgaben sieht die sich ein SGB II Empfänger eigentlich nicht Leisten
> kann (im Ermessen des Sachbearbeiters). Dann muss er annehmen das der
> Antragsteller Zugriff auf irgendein Vermögen hat, das er nicht
> angibt.
Nein, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wenn ich von meinen
344 Euro die ich monatlich zum Leben bekomme, jeden Monat 65 Euro für
Hundefutter ausgebe, weil ich möchte dass mein Caniner Gefährte was
*gutes* zu Essen bekommt, und nicht den weiterverwerteten Abfall, den
man in den Supermärkten als "Hundefutter" deklariert kaufen kann,
dann ist es mein Gutes Recht, mir das vom Mund abzusparen - da gibts
kein Ermessen irgend eines Sachbearbeiters, jeder hat das Recht, sein
Geld so auszugeben wie er oder sie es für am besten hält. Wenn man
sich dafür die Hälfte des Monats von Suppenküchen ernähren oder
Betteln gehen oder Pfandflaschen sammeln muss, ist das die eigene
freiwillige Entscheidung - aber diese "geldwerten Vorteile" würdest
Du den Leistungsbeziehern natürlich am liebsten auch noch anrechnen,
auf dass sie keinen Cent mehr haben, als ihnen "zusteht" (egal, ob
man davon menschenwürdig überleben kann oder nicht).
> Wenn es dir stinkt kannst du auch mal probieren dem Sachbearbeiter zu
> drohen zu seinem Chef zu gehen das wirkt noch erstaunlich oft im
> öffentichen Dienst :)
Besser noch: Immer einen Zeugen dabei haben, Gesprächsnotizen machen
von dem was der Sachbearbeiter gesagt hat, und sich das dann am Ende
des Gespräches von diesem unterschreiben & am besten auch noch
abstempeln lassen. Wenn er dann irgendwelchen Mist erzählt hat, kann
das für ihn schnell böse Konsequenzen haben.