1. ALG1 ist eine SozialVERSICHERUNG, keine Sparrrücklage für den Fall
von Arbeitslosigkeit.
2. Die Höhe der Lohnersazleistung richtet sich nach der sozialen
Komponente Famliensituation und der gezahlten Beitragshöhe. Die Frage
nach beitragspflichtigen Einmalszahlungen ist im Interesse des
Antragstelellers, geht in die Höhe des Arbeitslosengeld ein!
von Arbeitslosigkeit.
2. Die Höhe der Lohnersazleistung richtet sich nach der sozialen
Komponente Famliensituation und der gezahlten Beitragshöhe. Die Frage
nach beitragspflichtigen Einmalszahlungen ist im Interesse des
Antragstelellers, geht in die Höhe des Arbeitslosengeld ein!