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  • Comran

mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.2002

Er wird nicht "durch Bestechung freigesprochen".

Das ist doch wieder die typische Dill-Verdrehung von Tatsachen, um
hier auf Bauern- ähhhh Stimmungsfang zu gehen. Ecclestone ist
natürlich bestens geeignet, um den Neidtrieb zu aktivieren, also kann
man auch mal schnell ein "Artikelchen" darüber schreiben.

Gleichheit vor TP? In diesem Fall sicherlich nicht. Denn bei einer
ernsthaften Betrachtung würde sich schnell herausstellen, dass die
Justiz hier keine Gesinnungsjustiz betrieben hat, sondern genau das
macht, was die Strafprozessordnung vorsieht (wie Dill ja selbst
eingesteht). Eine Einstellung des Verfahrens bedeutet auch keinen
Freispruch, weil ein Freispruch nämlich ein Urteil braucht. Wie kann
man so viel Käse in einem einzigen Satz unterbringen? 

Zu den Tatsachen:

Dass ein 84-Jähriger in den Knast wandert, sieht man äußerst selten -
im Gegensatz zu Ecclestone ist der Bestochene 30 Jahre jünger. Was
wäre also wohl im Falle einer Verurteilung passiert? Ecclestone zahlt
für die Einstellung 75 Millionen an die Justizkasse, und
darüberhinaus noch für den Schaden der Bayern LB weitere 25 Millionen
Euro (was Dill verschweigt). Ein Urteil hätte ein längeres und
teureres Verfahren benötigt, die Bereitschaft der Wiedergutmachung
war deutlich. Und vermutlich wäre die Geldstrafe auch bei einem
Urteil nicht höher. Ecclestone hat sich seine Ruhe erkauft, keinen
Freispruch.

Und was die Frage "Gleichheit vor dem Gesetz?" betrifft: das
Verfahren gegen Auflagen einzustellen ist keine Praxis, die nur den
Reichen offensteht. Und der Betrag richtet sich nach den Mitteln des
Betroffenen. Ich habe selbst schon aus Interesse einige Verhandlungen
besucht und auch schon erlebt, wie einer Ecstasy-Dealerin die
Verfahrenseinstellung gegen den Betrag des zur Verfügung stehenden
Monatseinkommens (es waren ca. 800 Euro) angeboten wurde.

Comran

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